0
  • DE
  • EN
  • FR
  • Internationale Datenbank und Galerie für Ingenieurbauwerke

Anzeige

Betoninstandsetzung: Tropfkanten und Wassernasen

Die fehlerhafte Ausbildung von Abtropfkanten ist die Hauptursache von Schäden an der Unterseite von Betonbauteilen wie zum Beispiel Balkonen, Attiken oder Fertigteilen, da in diesem Bereich die Betonüberdeckung der Bewehrungsstähle meistens unzureichend ist. Für dieses weit verbreitete Problem gibt es eine wirtschaftliche Lösung, die sich für Neubau und Sanierung gleichermaßen eignet: KORTE-Profile sind als unterschiedliche Tropfkanten und Abtropfprofile lieferbar.

Bei Betonbauteilen aus Fertig- oder Ortbeton, die mit einer Tropfkante an der Unterseite versehen werden müssen, ist nur eine glatte Oberfläche zum Ankleben erforderlich. Das Einlegen der Trapezleiste entfällt. Das Abtropfprofil wird später einfach angeklebt. Dies ist eine optisch und auch technisch einwandfreie Lösung. Bei Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen treten die Vorteile des Produktes besonders augenfällig in Erscheinung. Nach entsprechender Instandsetzung des geschädigten Bauteils wird die Betonüberdeckung ohne die aufwendige und zudem konstruktiv fragwürdige Abtropf-Aussparung wieder hergestellt. Auch in diesem Fall genügt eine hinreichend glatte Oberfläche, um das gewählte Profil anzukleben. Als vorbeugende Maßnahme können im Bereich von unbeschädigten Bauteilen die vorhandenen Abtropf-Aussparungen einfach mit Reparaturmörtel geschlossen werden, bevor das Abtropfprofil angeklebt wird. Die Profile sind aus einer Epoxidharzmasse gefertigt und kommen unterschiedlichen optischen Anforderungen entgegen. Das Anbringen der Tropfkanten, die mit üblichen Werkzeugen gesägt werden können, erfolgt z. B. mit Polyurethankleber. Nach dem Aushärten besteht ein guter Verbund mit dem Untergrund. Die Tropfkanten können dann wie die anderen Bauteile beschichtet werden. Neben dem oben genannten Vorteil haben sich die Tropfkanten auch hinsichtlich der Verschmutzungen an Fassaden bewährt, denn die Tropfkanten lassen das Wasser an der gewünschten Stelle ablaufen. Dieser Aspekt ist besonders wichtig, da nach Bestrebungen der Rechtsprechung die Verschmutzung von Fassaden als Bauschaden und nicht als Mangel zu behandeln ist. Das bedeutet, dass eine Fassadenverschmutzung unabhängig von der Höhe der Kosten beseitigt werden muss. Bei der Einstufung als Mangel war dies nicht der Fall.

  • Über diese
    Datenseite
  • Product-ID
    3411
  • Veröffentlicht am:
    30.04.2012
  • Geändert am:
    18.01.2017