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Lärmschutzeinhausung A1 Köln-Lövenich

Nach sechs Jahren Bauzeit wurde unlängst die 1,5 km lange Lärm­schutz­ein­hausung über der A1 bei Köln-Lövenich offiziell eröffnet. Eine Kreuzung aus Tunnel und Trog, wie es sie bislang in Deutschland noch nicht gab. Die bis zu sieben Meter hohen Betonwände sind mit einer über 30.000 m² großen Stahl-Glas-Konstruktion überdacht, in die 1.500 zweieinhalb Tonnen schwere Fensterelemente integriert sind. Für sichere Entlüftung im Brandfall sorgen leistungsstarke 230 Volt-Zahnstangenantriebe der D+H Mechatronic AG.

Den Anstoß für das ambitionierte Pilotprojekt gaben die Anwohner: Als sich die nordrheinwestfälische Straßenbauverwaltung Ende der 90er Jahre zum Ausbau der A1 auf sechs Spuren entschloss, setzten die Köln-Lövenicher gerichtlich einen Lärmschutz durch. 1997 begannen die Planungen für den eineinhalb Kilometer langen und bis zu 24 m breiten Tunnelbau, in den fünf die Autobahn kreuzende Brücken integriert sind. 2009 mussten die Pläne aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen komplett überarbeitet werden. Dafür bekommen die Kölner nun allerdings auch ein Maßstäbe setzendes Lärmschutzobjekt mit höchsten Sicherheitsstandards.

Denn in die Planung gingen die Erfahrungen der Tunnelkatastrophen der letzten Jahrzehnte ein: 1999 kosteten unzureichende Sicherheitsmaßnahmen beim Brand im Montblanc-Tunnel 39 Menschenleben, 2001 starben im Gotthard-Tunnel elf Menschen in Folge eines Brandes. Tunnelfahrten sind völlig zu Recht für viele Autofahrer ein Albtraum. Bei der Fahrt durch die Köln-Lövenicher Lärmschutzeinhausung können sie sich jedoch auf den neuesten Stand der Sicherheitstechnik verlassen. Insgesamt besteht die gesamte Lärmschutzeinhausung aus drei Betonwänden mit ca. 4,5 m lichter Höhe, je eine an den Fahrbahnseiten und eine auf dem Mittelstreifen. "Das rund 30.000 m² große Glas-Stahl-Dach muss man sich wie eine flachgelegte Hochhausfassade vorstellen", erläutert Wolfgang Schmidt, Projektingenieur bei Bilfinger Berger und mit verantwortlich für das Kölner Pilotprojekt. "20.000 Glasscheiben lassen das Tageslicht durch und sorgen so für eine angenehme Fahrtatmosphäre. In die komplett verglasten Abschnitte sind 1504 RWA-Antriebe für das elektromotorische Öffnen und Schließen der Fensterflügel integriert. Die Antriebstechnik wird durch die im Tunnel vorhandene Branddetektion vollautomatisch gesteuert und sorgt so bei Feuer- und Rauchentwicklung für schnellstmögliche Entlüftung der Lärmschutzeinhausung". Zum Einsatz kommen ausschließlich Zahnstangenantriebe der D+H Mechatronic AG vom Typ ZA105/1000-K-HS-WS-BSY+, das laut Eigenangaben als einziges Unternehmen Antriebe dieser Art mit 230 Volt-Technologie bietet. Die Kraftpakete stemmen 1.000 N bei 1.000 mm Hub und melden ihre Position (AUF / ZU) an die Gebäudeautomation. Die Zahnstangenantriebe sind auf 10.000 Doppelhübe bei Nennlast geprüft.

Außerdem hält dieser Antriebstyp nachweislich den starken Belastungen durch Abgase und Taumittel stand. Schmidt: "Sollte es einmal zur Rauchentwicklung kommen, besteht also kein Anlass zur Panik. Die Lärmschutzeinhausung wird von der Beleuchtung über die Belüftung bis zur Löschwasserversorgung permanent überwacht und über eine personell permanent besetzte Tunnelzentrale überwacht und gemanagt. Außerdem stehen neben modernster RWA-Technik zahlreiche Notausgänge und Notrufnischen zur Verfügung".

Auch seine wichtigste Aufgabe hat das Pilotprojekt bereits erreicht: Die Lärmbelastung der Anwohner konnte auch ohne fertige Dachkonstruktion schon um subjektiv ca. 50 % reduziert werden. Im Endausbau wird die gesamt Konstruktion die Lärmbelastung 28 dB reduzieren.

Eckdaten Lärmschutzeinhausung A1 / Köln-Lövenich:

Länge: rd. 1.500 m
Max. Außenhöhe: rd. 7 m
Durch. Außenbreite: max. 38 m
Röhren: 2 (1 pro Fahrtrichtung)
Lichte Höhe der Röhren: rd. 4,5 m
Lichte Breite der Röhren: rd. 16,5 m
Auftraggeber: Strassen.NRW
Ausführendes Unternehmen: Bilfinger Berger Ingenieurbau GmbH

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Wuppertal, Nordrhein-Westfalen, Deutschland, Europa - Hagen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Köln, Nordrhein-Westfalen, Deutschland (2014)

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    6150
  • Veröffentlicht am:
    28.02.2013
  • Geändert am:
    11.12.2014