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Beraterkosten bei Selbstanzeige als Werbungskosten abziehbar

Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: UnternehmerBrief Bauwirtschaft, , n. 6, v. 37
Seite(n): 18-19
Abstrakt:

Da immer mehr prominente Steuerhinterzieher medienwirksam harte Strafen einstecken müssen, erklären immer mehr Kapitalanleger bislang nicht versteuerte Kapitaleinnahmen im Rahmen einer Selbstanzeige nach. In der Praxis stellt sich hierbei die Frage, ob die mit der Selbstanzeige entstandenen Kosten sogar als Werbungskosten abziehbar sind.

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  • Über diese
    Datenseite
  • Reference-ID
    10070189
  • Veröffentlicht am:
    11.06.2014
  • Geändert am:
    05.10.2016
 
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