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Ersatz des Aufschweißbiegeversuchs durch äquivalente Stahlgütewahl

Autor(en):








Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: Stahlbau, , n. 7, v. 74
Seite(n): 539-546
DOI: 10.1002/stab.200590118
Abstrakt:

Die zukünftige Europäische Normenfamilie mit Bemessungs-, Produkt- und Prüfnormen wird kei-ne Norm für den Aufschweißbiegeversuch (AUBI) nach SEP 1390 (1996) enthalten, so daß bei Aufrechterhaltung der Qualitätsanforderungen, die der AUBI lieferte, ein Ersatzkriterium erforderlich ist. Der Beitrag zeigt die Ergebnisse eines Forschungsvorhabens der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen), mit dem ein Äquivalenzkriterium zwischen Bestehen des AUBI-Versuchs und der Kerbschlagarbeit gesucht wurde. Aus dem Vergleich von Prüfungen mit ausgesuchten Proben und aus Ergebnissen von Ringuntersuchungen des Stahlinstituts VDEh (Verein Deutscher Eisenhüttenleute) läßt sich für Stähle S355 ableiten, daß der AUBI-Versuch mit ausreichender Wahrscheinlichkeit positiv ist, wenn die bruchmechanisch begründeten Bedingungen der EN 1993-1-10 oder des DIN-Fachberichtes 103 eingehalten werden und zusätzlich bei Erzeugnisdicken über 30 mm Feinkornbaustähle eingesetzt werden. Auch für andere Stähle wurden zusätzliche Kriterien abgeleitet.

Stichwörter:
Kerbschlagarbeit Zähigkeitsverhalten Zähigkeitstest duktile Versagensformen Ersatzkriterium zulässige Blechdicken Trenduntersuchungen bruchmechanischer Sicherheitsnachweis Kerbschlagbiegeversuch Sprödbruch
Verfügbar bei: Siehe Verlag
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  • Reference-ID
    10021860
  • Veröffentlicht am:
    07.10.2005
  • Geändert am:
    14.08.2014
 
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