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Regelwerke zu Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen

Autor(en):

Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: Beton- und Stahlbetonbau, , n. 8, v. 98
Seite(n): 490-499
DOI: 10.1002/best.200302180
Abstrakt:

Die einzelnen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) für die verschiedenen Sachgebiete des Brücken- und Ingenieurbaus werden in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) zusammengefaßt.Im Rahmen dieser Zusammenfassung sind die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (ZTV-SIB 90) und zum Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen (ZTV-RISS 93) in die ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 4 bzw. Abschnitt 5, überführt worden. Da das Europäische Normungsverfahren (Normreihe EN 1504 in zehn Teilen, einschließlich ca. 90 zugehöriger Prüfnormen) derzeit noch nicht eingeführt werden kann, da es noch nicht abgeschlossen ist, wird die ZTV-ING Teil 3, Abschnitte 4 und 5 für den Bereich des Schutzes und der Instandsetzung von Betonbauteilen gültig sein.

Stichwörter:
ZTV-ING Instandsetzungsregelwerke Normenreihe EN 1504
Verfügbar bei: Siehe Verlag
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  • Reference-ID
    10012015
  • Veröffentlicht am:
    08.12.2003
  • Geändert am:
    14.08.2014
 
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