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Autor(en):

Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: Bautechnik, , n. 3, v. 73
Seite(n): 187-192
Abstrakt:

Bei der Frage nach den Verantwortlichkeiten für Bauschäden wird zum einen der Bauingenieur mitunter für Sachverhalte verantwortlich gemacht, die sich seinem Einflußbereich weitestgehend entziehen oder die weit über seinen unmittelbaren Tätigkeitsbereich hinausgehen. Zum anderen wird mit der Frage nach den Verantwortlichkeiten ein Wissensgebiet zwischen Technik und Recht berührt, welches in besonderer Weise die Effizienz und die Sicherheit von Ingenieurbauleistungen beeinflußt. Um dem Gefahrenpotential und der Komplexität seiner Aufgabenstellung gerecht zu werden und um sich selbst vor unerwartet ungünstigen Entwicklungen zu schützen, darf der Bauingenieur im Rahmen der Erbringung seiner Leistung die Haftungsfrage nicht unbeachtet lassen.

Stichwörter:
Qualitätssicherung allgemein anerkannte Regeln der Technik Gebrauchstauglichkeits- und Sicherhheitsmaßstab Gefahrenpotential Haftungsfragen Risikobegriff Baubetrieb
Verfügbar bei: Siehe Verlag
Structurae kann Ihnen derzeit diese Veröffentlichung nicht im Volltext zur Verfügung stellen.
  • Über diese
    Datenseite
  • Reference-ID
    10035532
  • Veröffentlicht am:
    23.01.2009
  • Geändert am:
    15.08.2014
 
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