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Erneuerung des Korrosionsschutzes an Stahlverbund- oder Stahlbrücken

Korrosions­schutz­be­schichtungen von Stahlbauteilen an Ingenieurbauwerken bedürfen, wie auch alle Betonbauteile, einer regelmäßigen überprüfung. Zeigen sich im Rahmen von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 derartige Schäden am Beschichtungssystem, so dass die Dauerhaftigkeit nicht mehr in ausreichendem Maß gegeben ist, sind Teil- oder Vollerneuerungen am Schutzsystem erforderlich.

Bei den Korrosionsschutzarbeiten beeinflusst eine Vielzahl von Parametern das Ergebnis und die somit erreichte Schutzdauer. Vor allem die vorhandene bauliche Detailkonstruktion einschließlich der vorhandenen Art der Verbindung (Niet-, Schraub- oder Schweißverbindungen) der Bauteile ist mit von entscheidender Bedeutung für das erreichbare Ergebnis.

Ältere Baukonstruktionen mit einer Vielzahl aussteifender Verbände, verbunden mit Niet- und/oder Schraubverbindungen sowie einer teilweise schlechten Erreichbarkeit von Bauteiloberflächen, stellen hohe Anforderungen an die Planung und Ausführung der Korrosionsschutzarbeiten. Oftmals zeigt sich, dass aufgrund der konstruktiven Detailausbildung von Bauwerken nicht das vermeintlich hochwertigste Beschichtungssystem auch das am besten technisch umsetzbare ist. An schwer zugänglichen Bereichen oder an Verbindungen (gerade bei Schraubverbindungen) können sich beispielsweise große Probleme in Bezug auf die Einhaltung der Vorgaben an die Oberflächenvorbereitung vor dem Aufbringen von Grundbeschichtungsstoffen ergeben. Dort ist es nicht immer oder nur mit einem sehr hohen Aufwand möglich, vorhandene Altbeschichtungen vollständig zu entfernen.

Inwieweit vorhandene Altbeschichtungen eine noch ausreichende Haftung auf dem Untergrund haben und somit teilweise mit einem neuen System überbeschichtet werden können, lässt sich im Vorfeld durch entsprechende Prüfungen feststellen. Diese werden oftmals an gut zugänglichen Bereichen ggf. noch unter Einsatz einfacher Arbeitsbühnen durchgeführt. Eine Übertragung der Ergebnisse gerade auf die schwierig ausführbaren Detailbereiche wird der Aufgabe jedoch technisch häufig nicht gerecht.

Vor Beginn der Korrosionsschutzarbeiten empfiehlt es sich, eine oder mehrere Referenzflächen unter Anwesenheit aller Projektbeteiligten anlegen zu lassen. Dabei ist es oftmals ausreichend, nur die Oberflächenvorbereitung und das Aufbringen einer Grundbeschichtung durchführen zu lassen. Ziel ist es, mit dem gewählten Verfahren und dem entsprechenden Geräteeinsatz einen ausreichenden Vorbereitungsgrad zu erreichen. Weiterhin muss die Grundbeschichtung als geschlossenes System im entsprechend gewählten Applikationsverfahren an allen Stellen aufgebracht werden können. Sind diese Ziele erreicht, kann davon ausgegangen werden, dass auch die Folgebeschichtungen fachgerecht applizierbar sind. Wichtig ist, dass beim Anlegen der Referenzflächen die gleichen Randbedingungen hinsichtlich der Zugänglichkeit zur Konstruktion geschaffen werden, wie bei der späteren Ausführung der Arbeiten – also keine optimierten Randbedingungen.

In der Ausschreibung der Bauleistung sollte bereits das Anlegen der Referenzfläche(n) berücksichtigt werden. Ebenfalls sollte die Vertragsgestaltung die Möglichkeit bieten, die Ergebnisse bei der Wahl der eingesetzten Verfahren, Geräte etc. berücksichtigen zu können.

Da es gerade bei längeren Baumaßnahmen nicht selten zu einem Personalwechsel auf Seiten der ausführenden Firmen kommt, ist die Notwendigkeit einer ausführlichen und selbsterklärenden Dokumentation der Ergebnisse der Referenzfläche in Wort und Bild besonders zu beachten.

Vor Beginn der Arbeiten ist die betriebliche und personelle Ausstattung der ausführenden Firma zu überprüfen. Dabei sind die Vorgaben der ZTV-ING besonders zu beachten. Nur wenn Fachpersonal eingesetzt wird, die Geräte den Anforderungen genügen und die benötigten Prüfgeräte für die Eigenüberwachung vorgehalten werden, ist ein qualitätsgesichertes Arbeiten mit einer vertraglichen Leistungserbringung zu erwarten.

Sind alle Voraussetzungen für eine Ausführung der Arbeiten geschaffen und auch das fachgerechte Aufnehmen, Zwischenlagern sowie die Entsorgung des anfallenden Altmaterials (ggf. sind Materialanalysen zu fordern) geklärt, können die Arbeiten beginnen.

Unabdingbar ist, dass auf Grundlage der geltenden Regelwerke im Ingenieurbau die Ausführung und Überwachung von Stahlbau- und Korrosionsschutzarbeiten durch qualifiziertes Fachpersonal (entweder eigene Mitarbeiter des Auftraggebers oder qualifizierte Prüfstellen gemäß ZTV-ING) erfolgen. Darüber hinaus ist zu empfehlen, bereits in der Planungsphase qualifizierte Fachleute mit einzubeziehen. Ziel sollte sein, das für das Bauwerk technisch sinnvollste System mit einer erreichbaren maximalen Schutzdauer zu erkennen und auszuwählen. Die Randbedingungen zukünftiger Unterhaltungs- oder Erneuerungsmaßnahmen sollten dabei ebenfalls schon Berücksichtigung finden.

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    3379
  • Veröffentlicht am:
    30.04.2012
  • Geändert am:
    18.01.2017