0
  • DE
  • EN
  • FR
  • Internationale Datenbank und Galerie für Ingenieurbauwerke

Anzeige

Wartung und Instandhaltung im technischen Brandschutz

Für Autofahrer sind Inspektionen und TÜV selbstverständlich. Nicht nur, weil mit Sanktionen zu rechnen ist, wenn die TÜV-Plakette nicht mehr aktuell ist, sondern auch aus einem ganz natürlichen Beweggrund: Jeder ist um seine eigene Sicherheit bemüht und möchte das beruhigende Gefühl haben, dass im Ernstfall die Bremsen nicht versagen. Warum sind dann viele gedankenlos, wenn es um die Wartung und Instandhaltung von Anlagen und Geräten des Brandschutzes in Gebäuden geht? Jeder weiß doch: Ein Brand kann nur zuverlässig verhindert oder begrenzt werden, wenn alles dafür getan wird, dass die dafür vorgesehenen Einrichtungen funktionieren. Voraussetzung dafür ist eine regelmäßige Kontrolle.

Wenn es brennt, wird, kaum ist das Feuer aus und der Schaden sichtbar, nach der Ursache geforscht. Lässt sich die Schwere des Brandes z. B. auf eine defekte Brandschutzanlage zurückführen, hat das wirtschaftlich immense Folgen für das Unternehmen. Es geht nicht nur um eine mögliche Betriebsunterbrechung und den Produktionsausfall. Denn die Brandschutzversicherung ist berechtigt, die Leistungen des Versicherungsschutzes bei erkennbar mangelnder Instandhaltung zu verweigern. Grundsätzlich gilt: Wird bei dem Feuer oder dessen Folgen ein Mitarbeiter verletzt, muss der Arbeitgeber sogar mit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen. Was ist zu tun, um das zu verhindern?

Regelmäßige Kontrollen sind wichtig

Die Landesbauordnungen (LBO), die Arbeitsstätten- und auch die Betriebssicherheitsverordnungen fordern vom Betreiber von Gewerbe- und Industriebetrieben, für funktionsfähige Brandschutzmaßnahmen zu sorgen. Hierzu gehören einsatzbereite Feuerlöschgeräte genauso wie die fachgerechte Montage von geeigneten Löschanlagen wie Wasser- oder CO2-Löschanlagen sowie deren regelmäßige Instandhaltung. Bei Wandhydranten besteht bei unsachgemäßer oder fehlender Wartung die Gefahr der Verkeimung, wenn diese Anlagen mit der Trinkwasserversorgung des Gebäudes gekoppelt sind.

Kontinuierliche Kontrollen z. B. der Löschanlagen stellen sicher, dass die Betriebsbereitschaft der Anlagen erhalten bleibt und diese im Notfall zuverlässig funktionieren. So kommt es beispielsweise häufig bei Schaumlöschanlagen zu teuren Schäden am Löschmittel, insbesondere durch defekte Armaturen, die bei Druckprüfungen nicht vollständig schließen und der Löschmittelvorrat z. B. durch Löschwasser verdünnt oder verunreinigt wird. Außerdem können bei der Verwendung unterschiedlicher Schaumlöschmittel in einem Betrieb Vermischungsschäden auftreten. Auch das Alter des Löschmittels ist für den Löscherfolg entscheidend. Regelmäßige Kontrollen der Löschanlage und eine jährliche Qualitätsüberprüfung des Löschmittels decken Schäden rechtzeitig auf und geben Aufschluss über die Löschleistung des Löschmittelvorrats.

Heute wird bei Löschwassereinrichtungen für Wandhydranten durch vorausschauende Planung und fachgerechte Installation darauf geachtet, dass der Ansiedlung und Vermehrung von Mikroorganismen im Trinkwasser vorgebeugt wird. Dagegen besteht in älteren oder schlecht ausgeführten bzw. mangelhaft gewarteten Leitungsnetzen die Gefahr, dass sich Legionellen und andere Keime ausbreiten und die Gesundheit der Menschen gefährden. Die neue Trinkwasserverordnung legt den Betreibern von gemeinsamen Trink- und Löschwasserinstallationen besondere Pflichten auf. Oberstes Gebot sind die regelmäßige Überprüfung, die sachkundige Wartung und – wenn nötig – Instandsetzung von Löschwassertechnik, die mit der Trinkwasserinstallation verbunden ist.

Die Vorschriften muß man kennen!

Jede stationäre Löschanlage muss genauso wie ein Feuerlöscher oder ein Wandhydrant nach verschiedenen Vorgaben kontrolliert und gewartet werden. Bei Löschanlagen sind zu beachten:

  • die Wartungsvorschriften des Herstellers der Löschanlagen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bauteilhersteller, die je nach Anlagentyp variieren,
  • die Richtlinien der Fachwelt, meist der Sachversicherungen (z. B. VdS-Richtlinien),
  • das Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes sowie
  • die jeweiligen versicherungsrechtlichen Vorschriften, nach welchen die Anlagen errichtet werden.
Gibt es widersprüchliche Angaben in den Vorschriften, sind vorrangig die Wartungsanweisungen des Herstellers zu befolgen.

Für Löschwasserleitungen und Wandhydranten gilt: Die Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung) ist nach den Vorgaben der DIN 14462 und den anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung der Herstellerangaben durchzuführen.

Instandhaltungsarbeiten an tragbaren Feuerlöschern dürfen nur durch Sachkundige nach DIN 14 406-4, die zusätzliche Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung darf nur durch befähigte Personen (TRBS 1203-2) erfolgen. Für diese Arbeiten gelten vorrangig die Instandhaltungsvorschriften der Hersteller.

Der Betreiber ist in der Pflicht

Wer ein Gebäude mit Brandschutzanlagen oder -geräten betreibt, ist verpflichtet, diese in einem funktionsfähigen Zustand zu halten. Der Betreiber hat z. B. für Löschanlagen einen verantwortlichen Betriebsangehörigen (den "Sprinklerwart") und einen Stellvertreter zu benennen. Diese führen die notwendigen Inspektionen an den Löschanlagen durch – tägliche Sichtkontrollen, ein Test der Alarmierungseinrichtung sowie eine Prüfung der Pumpenstarteinrichtungen sind nur einige der notwendigen und wichtigen Maßnahmen. Außerdem veranlassen sie die Durchführung der anfallenden Wartungen und gegebenenfalls die notwendigen Reparaturen. Alle Vorgänge und Ereignisse müssen im Betriebsbuch festgehalten werden (s. VdS 2212), das im Schadensfall als Nachweis gegenüber der Versicherung dient. Damit die Mitarbeiter ihre Aufgaben korrekt erledigen können, sind Qualifizierungen durch den Errichter oder VdS nachzuweisen (VdS CEA 4001). Hier werden ihnen Grundlagen über verschiedene Löschanlagen sowie theoretische und praktische Kenntnisse zur Instandhaltung vermittelt. Grundsätzlich muss der Sprinklerwart vom Errichter eine Einweisung in die Löschanlage erhalten.

Geht es um die Einhaltung der Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung, ist z. B. im Falle der Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern der Arbeitgeber verantwortlich. Er muss Personen beauftragen, die die Vorgaben überwachen (sogenannte befähigte Personen).

Regelmäßige Wartungsarbeiten mit Qualität

Bei allen Wartungs-, Reparatur- und Änderungsarbeiten gilt: Ohne Fachkenntnisse der zu betreuenden Anlagen kann eine sachgemäße Wartung nicht erfolgen. Bei Löschanlagen empfiehlt der VdS daher dringend, die Errichterfirma der Anlage mit der Wartung zu beauftragen. Wer mit dem Anlagentyp nicht umfassend vertraut ist, dem fehlen möglicherweise wichtige Informationen. Zudem hat er u. U. auch keinen direkten Zugang zu den Ersatzteilen. Und mehr noch: Der Betreiber selbst übernimmt die Verantwortung und Haftung, wenn er ungeeignete Instandhaltungsfirmen beauftragt und eine Anlage im Brandfall versagt.

Bei der Wartung von Löschwasserleitungen/Wandhydranten setzt sich der bvfa Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. gemeinsam mit dem ZVSHK Zentralverband Sanitär Heizung Klima konsequent für die Weiterbildung der Wartungsfirmen ein. Mit dem Kontrollbuch für die Abnahme und Instandhaltung von Löschwasseranlagen liegt ein Kompendium vor, das Checklisten, Beschreibungen und Merkblätter enthält. Installateure erhalten hiermit einen praxiserprobten Leitfaden über den aktuellen Kenntnisstand bei Löschwassertechnik mit Trinkwassereinspeisung. Bei Feuerlöschern wird ein Feuerlöschkundendienst empfohlen, der die erforderliche Sachkunde mit Qualität vereint. Sachkundigenlehrgänge führt seit Jahren die GRIF e. V. (Gütegemeinschaft Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung, www.grif-ev.info) durch. Die Anbieter dieser Lehrgänge garantieren eine qualitativ hochwertige Schulung, der Sachkundige kann nach erfolgreichem Abschluss ein Zeugnis über die Teilnahme vorlegen. Es lohnt sich, auf die Qualtiät der Wartungsfirmen zu achten.

Wartung und Instandhaltung im Detail

Folgende bvfa-Publikationen enthalten ausführliche Informationen zur Wartung und Instandhaltung im technischen Brandschutz:

  • Wartung und Instandhaltung von Löschanlagen (Brandschutz Kompakt 44-8/12)
  • Wartung und Instandhaltung von Löschwassereinrichtungen für Wandhydranten-, Überflurhydranten- und Unterflurhydrantenanlagen sowie trockenen Steigleitungen (Brandschutz Kompakt 46-2/12)
  • Mobiler Brandschutz im Betrieb (Brandschutz Kompakt 38-1/10)
Alle Publikationen stehen zum kostenlosen Download unter www.bvfa.de/Publikationen zur Verfügung.

Wolfram Krause

  • Über diese
    Datenseite
  • Product-ID
    6362
  • Veröffentlicht am:
    25.06.2013
  • Geändert am:
    03.03.2020