0
  • DE
  • EN
  • FR
  • Internationale Datenbank und Galerie für Ingenieurbauwerke

Anzeige

Architektenhonorarrechnung: Wann ist sie prüfbar?

Autor(en):
Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: UnternehmerBrief Bauwirtschaft, , n. 4, v. 38
Seite(n): 12-15
Abstrakt:

Nicht selten kommt es bei Bauvorhaben zum Streit zwischen Bauherr und Architekt/Ingenieur hinsichtlich der Höhe von Honoraren. Spätestens vor Gericht hat der Architekt die Voraussetzungen seines Honoraranspruchs darzulegen und zu beweisen. Dabei spielt die Prüfbarkeit der Honorarschlussrechnung eine zentrale Rolle. Wendet der Auftraggeber (AG) die fehlende Prüfbarkeit einer Rechnung innerhalb der Prüffrist ein, wird der Honoraranspruch nicht fällig (vgl. § 15 Abs. 1 HOAI) und kann nicht durchgesetzt werden. Daneben kann der AG im Prozess die Forderungshöhe bestreiten, so dass der Auftragnehmer (AN) seine Ansprüche prüfbar darlegen muss.

Verfügbar bei: Siehe Verlag
Structurae kann Ihnen derzeit diese Veröffentlichung nicht im Volltext zur Verfügung stellen.
  • Über diese
    Datenseite
  • Reference-ID
    10071750
  • Veröffentlicht am:
    24.04.2015
  • Geändert am:
    04.10.2016
 
Structurae kooperiert mit
International Association for Bridge and Structural Engineering (IABSE)
e-mosty Magazine
e-BrIM Magazine