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Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: Stahlbau, , n. 3, v. 81
Seite(n): 212-218
DOI: 10.1002/stab.201201534
Abstrakt:

Der Eurocode DIN EN 1990 [1] eröffnet in Anhang B, Abschnitt B.3 mit der Definition verschiedener Schadensfolgeklassen (Consequences Classes CC1 bis CC3; deutsches Synonym: Versagensfolgeklasse) eine Möglichkeit zur risikoorientierten Festlegung des erforderlichen Zuverlässigkeitsniveaus. Dies kann durch Anpassung, d. h. Abminderung oder Erhöhung der Teilsicherheitsbeiwerte auf der Einwirkungs- oder der Widerstandsseite erfolgen. Soll das Zuverlässigkeitsniveau einzelner Bauteile oder einzelner Bauteilnachweise angepasst werden, so ist die Berücksichtigung auf der Widerstandsseite zweckmäßig. Ist das gesamte Tragwerk einer Schadensfolgeklasse zuzuordnen oder betrifft die Festlegung des Zuverlässigkeitsniveaus eine bestimmte Einwirkung, so ist die Berücksichtigung auf der Einwirkungsseite zweckmäßig. Transparenter ist jedoch die Erfassung in einem eigenständigen Faktor KFI (FI: Force Importance), auch Bedeutungsbeiwert genannt. Die Teilsicherheitsbeiwerte können dann unverändert bleiben. Im folgenden Artikel werden Hintergründe und Herleitung dieses Bedeutungsbeiwertes erläutert.

Stichwörter:
Eurocode Bedeutungsbeiwert Zuverlässigkeitsindex Teilsicherheitswert
Verfügbar bei: Siehe Verlag
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  • Über diese
    Datenseite
  • Reference-ID
    10066671
  • Veröffentlicht am:
    05.09.2012
  • Geändert am:
    03.10.2016
 
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