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Zur Neufassung der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur

Autor(en):


Medium: Fachartikel
Sprache(n): Deutsch
Veröffentlicht in: Bauphysik, , n. 6, v. 34
Seite(n): 268-274
DOI: 10.1002/bapi.201200036
Abstrakt:

Die Arbeitsstättenverordnung fordert eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur. Diese Anforderung wird in der 2010 revidierten Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur näher spezifiziert. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 findet für alle Arten von Arbeitsplätzen im Innenraum Anwendung. Eine frühere Fassung dieser Regel forderte, dass die Raumtemperatur 26 °C nicht überschreiten soll. Nur im Falle von Außentemperaturen über 26 °C wurden höhere Raumtemperaturen im Ausnahmefall zugelassen. Im Hinblick auf Fehlinterpretationen dieser und weiterer früherer Fassungen durch Gerichte war es das Ziel, bei der Überarbeitung dieser Regel genauer zu erklären, wie mit erhöhten Raumtemperaturen in sommerlichen Hitzeperioden umzugehen ist. Im Vergleich zu den früheren Fassungen der Regel verwendet die überarbeitete Fassung ein Stufenmodell, um akzeptable Lufttemperaturen in sommerlichen Hitzeperioden zu definieren. Dabei wird dem Effekt der Adaptation an höhere Temperaturen im Sommer Rechnung getragen. Dieser Beitrag erläutert die Notwendigkeit einer Überarbeitung, das Vorgehen bei der Überarbeitung und die neue Regelung für sommerliche Außentemperaturen im Detail.

Stichwörter:
Risikobewertung Raumtemperatur Bürogebäude Gefährdungsbeurteilung Arbeitsstätten Sommerlicher Wärmeschutz
Verfügbar bei: Siehe Verlag
Structurae kann Ihnen derzeit diese Veröffentlichung nicht im Volltext zur Verfügung stellen. Der Volltext ist beim Verlag erhältlich über die DOI: 10.1002/bapi.201200036.
  • Über diese
    Datenseite
  • Reference-ID
    10067430
  • Veröffentlicht am:
    29.03.2013
  • Geändert am:
    13.08.2014
 
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